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SICHERHEITS UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN
Aufgabe des Planungskoordinator ist, die einzelnen Arbeitsvorgänge und Arbeitsabläufe eines Bauvorhabens, hinsichtlich der Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu analysieren und geeignete Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Das Resultat wird im SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) festgeschrieben.
Der SiGe-Plan ist schon während der Planungsphase zu erstellen und ist jedem anbietendem Unternehmen, vor dessen Preisabgabe, zu übermitteln. Jedes einzelne Unternehmen hat so die Möglichkeit seine eigene Sicherheitsprävention, entsprechend der jeweiligen Situation, zu bewerkstelligen. Der SiGe-Plan hat darüber hinaus sicherheitsrelevante Angaben über das Baustellenumfeld sowie notwendige Sozialeinrichtungen und gemeinsame Schutzeinrichtungen zu beinhalten.
SiGe-Pläne sollten nur von bau- und arbeitnehmerschutzerfahrenen Personen erstellt werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr oder sein bestellter Projektleiter für daraus resultierende Folgschäden haftbar gemacht werden.
Unsere Mitarbeiter sind Bauprofis mit jangjähriger Arbeitnehmerschutzpraxis.